Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Aufgrund der durch Missbrauch und fehlerhafte Unterweisung begründeten Gefahren für Dritte sowie zur Erhaltung eines notwendigen Niveaus in der Unterrichtung traditioneller Kampfkünste dürfen die erlernten Techniken nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Kampfkunstschule weitervermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, mit den an der Schule erworbenen Kenntnissen verantwortungsvoll umzugehen.

2. Kündigung
a) EIne Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maß­geblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Kündigung bei der Schule.
b) Schwangerschaft (Mutterschaftspass) sowie Bei­trags­erhöhungen werden als vorzeitige Kün­digungsgründe unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist anerkannt.

3. Änderungen der Trainingszeiten bleiben der Schule vorbehalten. Während der Weih­nachts­ferien sowie an gesetzlichen Feier­tagen bleibt die Schule geschlossen. Während der Sommerferien findet für Kinder und Jugendliche kein Unterricht statt, für Erwachsene u. U. ein reduzierter Unterricht. Ein Anspruch auf Ersatz des dadurch ausgefallenen Unterrichts besteht nicht.

4. Sollte der/die Schüler/in mit den Beitrags­zahlun­gen in einen Rückstand von drei oder mehr Monaten geraten, wird der gesamte Beitrag für die Vertragsdauer fällig.

5. Für mitgebrachte Kleidung, Wert­gegen­stände und Geld wird keine Haftung übernommen. Im Übrigen haftet die Schule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6. Der/die Schüler/in verpflichtet sich, Krank­heiten oder körperliche Beschwerden, die den Unterricht betreffen könnten, anzugeben.

7. Änderungen der Anschrift und des Namens der Vertragspartner sind der Schule mitzuteilen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen – auch
infolge von Krankheit oder Verletzung – entbinden nicht von den Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag.

9. Sachschäden in den Räumen der Schule werden auf Kosten der Verursacher behoben.

10. Der Vertrag ist nicht auf Dritte übertragbar.

11. Sollte eine Klausel des Vertrages unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gem. §38 ZPO zulässig – Freiburg im Breisgau.